Um die Pflegebedürftigkeit festzustellen, vereinbart der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) nach Antragsstellung einen Termin mit Ihnen, für die Begutachtung.
Die Begutachtung der Pflegebedürftigen erfolgt durch Ärzte und Pflegefachkräfte des MDK auf der Grundlage des SGB XI und der Pflegebedürftigkeits- und Begutachtungsrichtlinien, wobei unser erfahrenes Pflegeteam Ihnen hierbei gerne zur Seite steht.
Im Gesetz werden drei Pflegegraden mit unterschiedlichem Hilfebedarf im Bereich der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung unterschieden. Das Ergebnis der Begutachtung teilt der MDK der Pflegekasse mit. Diese entscheidet auf der maßgeblichen Grundlage des Gutachtens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und über die Pflegegrad. Die Pflegekasse teilt Ihnen dann ihre Entscheidung über den Leistungsantrag mit.