Pflegearten

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Stationäre Pflege

Bei der stationären Pflege werden Pflegebedürftige in einer Einrichtung untergebracht und gepflegt. Hierbei wird unterschieden zwischen:

Vollstationäre Pflege:

Wenn es einer dauerhaften Pflege bedarf, wird diese Pflegeform gewährt. Die Entscheidung trifft der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Bei einer Pflegestufe 3 (Pflegegrad 4) entfällt diese Prüfung. Die medizinischen Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen. Allerdings müssen Unterkunft und Versorgung meistens privat finanziert werden.

Teilstationäre Pflege:

Ein teilstationärer Pflege kommt in Frage, wenn der Pflegebedürftige zeitweise betreut werden muss. Hierbei kann es sich um eine Tagespflege oder um eine Nachtpflege handeln. Tagespflege kommt in Frage, wenn ein pflegender Angehöriger z.B. tagsüber arbeitet und abends oder nachts die Pflege übernimmt. Den stationären Aufenthalt übernimmt häufig die Pflegeversicherung. Verpflegung und Transport müssen jedoch privat geregelt werden.

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Ambulante Pflege

Die ambulante Pflege ist der Gegenspieler zur stationären Pflege. Hierbei kommen die Pflegekräfte zu der pflegebedürftigen Person nach Hause und führen dort die notwendigen Maßnahmen durch. Je nach Finanzierung legen Ärzte und/oder Pflegekassen die Maßnahmen fest. Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch eine Pflegekasse, kann aber auch privat geregelt werden.

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Tagespflege

Pflegebedürftige Menschen, bei denen tagsüber keine eigenständige Versorgung gewährleistet ist, können eine Tagespflege in Anspruch nehmen. Ähnlich wie bei der teilstationären Pflege kann dies auch für Personen gelten, die durch einen Angehörigen gepflegt werden, diese aber tagsüber arbeiten müssen oder beschäftigt sind. Tagespflege kann stationär oder ambulant durchgeführt werden.

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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege wird verordnet, wenn die pflegende Person für eine bestimmte Zeit verhindert ist. Dies betrifft z.B. pflegende Angehörige die im Urlaub sind. In der Zeit wird die Pflege durch eine Pflegefachkraft übernommen. Die Kosten werden von den Pflegekassen für einen maximalen Zeitraum von 6 Wochen (pro Jahr) übernommen. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege tritt nur dann ein, wenn eine Pflege in häuslicher Umgebung seit mindestens 6 Monaten vorhanden ist.

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Nachtpflege

Bei der Nachtpflege bekommen pflegebedürftige Personen Hilfe, wenn eine eigenständige Versorgung nachts nicht gewährleistet ist. Eine ambulante Nachtpflege wird in der Regel von einem Pflegedienst durchgeführt, der stationäre Aufenthalt erfolgt in einer Pflegeeinrichtung (z.B. Pflegeheim).

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Intensivpflege

Die Intensivpflege ist ambulant oder stationär möglich. Der Pflegebedürftige hat akutes oder lebensbedrohliche Leiden. Die unterliegen hierbei einer ständigen Kontrolle und werden notfalls unterstützt.

Bei dieser Art von Pflege kommen nur speziell ausgebildete Pflegekräfte zum Einsatz.

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Vollzeitpflege

Personen, die einen hohen Pflegeaufwand haben, kommen in die Vollzeitpflege. Eine ganzheitliche Betreuung ist dabei möglich. Es gibt die Möglichkeit der stationären wie auch der ambulanten Pflege. Die ambulante Möglichkeit beinhaltet oft auch eine Haushaltshilfe.

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Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege werden Pflegebedürftige für eine bestimmte Zeit in einer stationären Einrichtung gepflegt. Diese Pflegeform ist auf maximal 6 Wochen pro Jahr begrenzt. Diese Form der Pflege wird in der Regel bei Menschen angewendet die nach längerem Krankenhausaufenthalt in die eigene Wohnung zurückkehren oder auf ein Pflegeheim vorbereitet werden sollen

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Palliativpflege

Palliativpflege ist für Menschen, die unter einer lebensbedrohlichen oder unheilbaren Krankheit leiden. Es sollen Schmerzen und Leiden vermindert werden. Diese Pflegeform endet oft in der Sterbebegleitung und benötigt besonders ausgebildete Pflegekräfte.

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Hospizpflege

Hospizpflegekräfte erleichtern Menschen ein würdevolles Sterben. Dies findet in der Regel in kleineren Einrichtungen statt und richtet sich ähnlich der Palliativpflege an Menschen, die im Sterben liegen. Die Einrichtungen bieten flexible Besuchszeiten und Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige.

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