Pflegeerschwerende Faktoren

Folgende Faktoren gelten als pflegeerschwerende Faktoren:

 

  • Körpergewicht über 80 kg
  • Kontrakturen/Einsteifung großer Gelenke/Fehlstellungen der Extremitäten
  • hochgradige Spastik, z. B. bei Hemi- oder Paraparesen
  • einschießende unkontrollierte Bewegungen
  • eingeschränkte Belastbarkeit infolge schwerer kardiopulmonaler Dekompensation mit Orthopnoe und ausgeprägter zentraler und peripherer Zyanose sowie peripheren Ödemen
  • Erforderlichkeit der mechanischen Harnlösung oder der digitalen Enddarmentleerung
  • Schluckstörungen/Störungen der Mundmotorik, Atemstörungen
  • Abwehrverhalten/fehlende Kooperation mit Behinderung der Übernahme
    (z. B. bei geistigen Behinderungen/psychischen Erkrankungen)
  • stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen)
  • starke therapieresistente Schmerzen
  • pflegebehindernde räumliche Verhältnisse
  • zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (z. B. bei fahrbaren Liftern/Decken-, Wand-Liftern)
  • verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen die aus medizinisch-pflegerischen Gründen regelmäßig und auf Dauer
    – untrennbarer Bestandteil der Hilfe bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen der Grundpflege sind oder
    – objektiv notwendig im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit diesen Verrichtungen vorgenommen werden müssen (z.B. das Anziehen von Kompressionsstrümpfen).