Unsere Leistungen

Leistungen

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Dienstleistungsangebot an, damit Sie so lange wie möglich in Ihrem vertrauten Umfeld versorgt und gepflegt werden können. Wir unterstützen Sie auch bei der Krankenhaus-Nachsorge, in Zusammenarbeit mit der Klinik.

Unsere Leistungsangebote

Wir erbringen Leistungen der Pflegeversicherung, diese besteht aus:

1.Leistungen der Grundpflege wie z.B.:
• Die Körperpflege (waschen, duschen, baden)
• Unterstützung bei der Ausscheidung (Versorgen von Blasenkathetern, Unterstützung bei Toilettengängen, anlegen von Windelhosen)
• Lagerung im Bett oder in Sitzmöbeln
• Vorbereiten, bzw. verabreichen von Mahlzeiten

2. Leistungen der Hauswirtschaft wie z.B.
• Reinigen der Wohnung
• Pflege der Wäsche
• Einkaufen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vom Gesetzgeber festgelegt und bei allen Anbietern von Pflegeleistungen gleich.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung, die auf Antrag bezogen werden können sind:

Verhinderungspflegegeld / Urlaubsvertretung

Bei Verhinderung einer 24-Stunden-Pflegekraft besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verhinderungspflegegeld bei der Pflegekasse zu stellen. Ein Betrag bis 1.612 € jährlich kann bei der Pflegekasse beantragt werden. Der Antrag wird jedoch erst nach sechs Monaten der andauernden Pflege, für einen Zeitraum von höchstens 42 Kalendertagen gewährt. Selbst wenn der mögliche Erstattungsbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, liegt die Grenze des zulässigen Zeitraums bei sechs Wochen und andersherum – bis die finanzielle Grenze erreicht wurde, auch wenn der Zeitraum noch nicht ausgeschöpft ist. Eines von beidem reicht damit der Anspruch für das ganze Jahr ausgeschöpft ist.

Zusätzlich können 50% des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Somit steigt die jährliche Summe an Verhinderungspflegegeld auf die Höhe von insgesamt 2.418 €.
(Stand: 2015 – Domaris.de)

Betreuungsleistungen nach § 45 b

Ab dem 01.01.2015 stehen diese Leistungen allen Pflegeversicherten, die eine Pflegestufe haben zur Verfügung.
Bei Einstufung in die Pflegeversicherung hat jeder Versicherte einen Anspruch auf monatlich 104 € bzw. 208 € (erhöhte Summe: z.B. bei Demenz).
Aber: Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt!
=> Bis zu diesen Höchstsummen werden sogenannte niederschwellige Leistungen, die bei einem zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden, von Ihrer Pflegekasse bezahlt

Schulungen

Jeder pflegende Angehörige hat die Möglichkeit sich in der eigenen Häuslichkeit durch unser Fachpersonal im Umgang mit seinem Angehörigen schulen zu lassen. Die Pflegekasse trägt die Kosten.

Leistungen der Krankenversicherung

Diese Leistungen werden vom Arzt rezeptiert, von der Krankenkasse genehmigt und bezahlt.

Dazu gehört z.B.:
• Insulininjektionen
• Blutzucker- und Blutdruckmessungen
• Verabreichen von Medikamenten
• An-, ausziehen von Kompressionsstrümpfen
• Versorgung von Wunden, Drainagen, etc.

Privatleistung

Alle Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung können bei uns auch privat gebucht werden.

• Wir erbringen Privatleistungen, die vom Kunden selber finanziert werden.
• Leistungen der Hauswirtschaft werden Stundenweise in Rechnung gestellt.

Unsere Einsatzgebiete

• Köln
• Weitere Gebiete auf Anfrage.